Übungsfahrten:
flexibel nach Absprache
Gängigste Führerscheinklassen:
Klasse B
Klassischer PKW-Führerschein. Grundvoraussetzung: Mindestalter 18 Jahre.
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A 1, A 2 und A) mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht
mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit
Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige
Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Klasse B ab 17
PKW-Führerschein mit Begleitung. Grundvoraussetzung: Mindestalter 17 Jahre und
Begleitperson. Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland.
Begleitperson: eine oder mehrere bei der Antragstellung namentlich benannte
Person(en) - das 30. Lebensjahr vollendet - mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer
gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B - nicht mehr als drei Punkte im
Verkehrszentralregister in Flensburg.
Klasse BE
PKW mit Anhänger. Grundvoraussetzung: Mindestalter 18 Jahre und Vorbesitz des
Führerscheins Klasse B.
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG des Anhängers über 750 kg,
aber max. 3.500 kg
Klasse A
Motorrad-Führerschein. Grundvoraussetzung: Mindestalter 24 Jahre.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer
durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Klasse A 1
Motorrad-Führerschein ab 16. Grundvoraussetzung: Mindestalter 16 Jahre.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum
Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Klasse A 2
Motorrad-Führerschein. Grundvoraussetzung: Mindestalter 18 Jahre.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei
denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Stufenführerschein für Krafträder
Wer zunächst die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erwirbt, erhält
leichteren Zugang zur nächst höheren Fahrerlaubnisklasse. Beispiel: Wer zunächst zwei
Jahre Erfahrung in der Klasse A 1 (Leichtkraftrad bis 11 kW Leistung) sammelt, muss für
den Zugang zur Klasse A 2 (Kraftrad bis 35 kW Leistung) nur noch eine praktische Prüfung
ablegen, nicht aber mehr eine theoretische. Damit wird ein Anreiz geschaffen, zunächst
auf weniger leistungsstarken Zweirädern Erfahrung zu sammeln.
Pflichtstunden Praxisausbildung
Für den klassischen PKW-Führerschein Klasse B sind für die theoretische Ausbildung 12
Stunden Grundunterricht (á 90 Minuten) sowie 2 Stunden klassenspezifischer Unterricht (á
90 Minuten) vom Gesetzgeber verpflichtend vorgegeben. Außerdem sind mindestens 12
Sonderfahrten durchzuführen. Sie setzen sich wie folgt zusammen: 5 Überlandfahrten, 3
Nachtfahrten und 4 Autobahnfahrten.